Pflichtpraktikum

Im Rahmen des Lehrplans absolvieren unsere Schülerinnen und Schüler während ihrer Ausbildungszeit insgesamt 20 Wochen Pflichtpraktikum.

Dies kann in einem Wein- oder Obstbaubetrieb, in einem chemischen oder mikrobiologischem Labor oder in einem Verarbeitungsbetrieb absolviert werden.

Das erste Praktikum dauert 4 Wochen und findet zwischen dem 2. und 3. Jahrgang in den Sommerferien statt.

Das zweite Praktikum dauert 12 Wochen und wird zwischen 3. und 4. Jahrgang absolviert. Dadurch verschiebt sich der Schulbeginn im 4. Jahrgang auf Ende Oktober.

Das vierte und letzte Praktikum beträgt wieder 4 Wochen in den Sommerferien zwischen dem 4. und 5. Jahrgang.

 

Die HBLA Klosterneuburg fördert es, internationale Erfahrung während der großen Praxis zu sammeln.

in Zusammenarbeit mit der Landjugend Niederösterreich (Programm "Young & International") organisieren wir Informationsveranstaltungen, wo die Rahmenbedingungen für internationale Ferialpraxisangebote erklärt werden.

Durch unsere Akkreditierung beim Förderprogramm Erasmus+ können Auslandspraktika unserer Schülerinnen und Schüler durch Übernahme der Reise- und Aufenthaltskosten besonders unterstützt werden.

Ein Praktikum im Ausland bietet die Möglichkeit, Sprachkenntnisse zu verbessern, neue Kulturen kennen zu lernen, fachliche Weiterbildung zu erwerben sowie sich auf persönlicher Ebene weiterzuentwickeln.

Auslandspraktika sind Zusatzqualifikationen, die bei der späteren Jobsuche sehr hilfreich sein können!

Die Schülerinnen und Schüler können

  • die im Unterricht der fachtheoretischen und fachpraktischen Pflichtgegenstände erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten auf die Berufspraxis anwenden und vertiefen;
  • einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben und Bereichen der Fachrichtung gewinnen;
  • Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umreißen und diese auf die unmittelbare berufliche Situation hin reflektieren;
  • sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber korrekt und selbstsicher verhalten;
  • durch die Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Berufs– und Arbeitsleben erwerben.

Organisationsform:


Das Pflichtpraktikum ist gemäß der in den jeweiligen Anlagen angeführten Stundentafeln durchzuführen.

Zur Anrechenbarkeit ist das Pflichtpraktikum in einem der Zielsetzung der jeweiligen Fachrichtung entsprechenden Betrieb abzuleisten und es ist eine facheinschlägige Tätigkeit nachzuweisen. Die Schule leistet Hilfestellung beim Auffinden geeigneter Praktikumsstellen.
Der Kontakt mit dem Berufsleben bedarf einer sorgfältigen Vor- und Nachbereitung. Daher haben die Schülerinnen und Schüler nach jedem Praktikumsabschnitt einen selbst verfassten Praktikumsbericht über die ausgeübten Tätigkeiten und die erlebten Erfahrungen den betreuenden Lehrkräften vorzulegen, der in Form einer Nachbereitung entsprechend auszuwerten ist.
Im Hinblick auf die Erweiterung der sprachlichen und kulturellen Kompetenz sind Praktika in fremdsprachigen Ländern zu empfehlen.

Kontakt

DI Florian Faber
Praxisverantwortlicher