Gesetzliche Aufnahmevoraussetzungen
Hinsichtlich der Aufnahme in die Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau gelten folgende Voraussetzungen:
Ich komme von der... | Voraussetzung: Noten/Leistungsniveau | Aufnahmsprüfung |
AHS | keine Aufnahmsprüfung | |
Neue Mittelschule | vertiefte Allgemeinbildung in allen 3 Pflichtgegenständen* | keine Aufnahmsprüfung |
Neue Mittelschule | grundlegende Allgemeinbildung in in 1 Pflichtgegenstand | Aufnahmsprüfung oder Vorlage Beschluss Klassenkonferenz** |
Neue Mittelschule | grundlegende Allgemeinbildung in in 2-3 Pflichtgegenständen | Aufnahmsprüfung |
Mittelschule |
Beurteilung gemäß dem Leistungsniveau "Standard AHS" Beurteilung gemäß dem Leistungsniveau "Standard" nicht schlechter als "Gut" |
keine Aufnahmsprüfung |
Mittelschule | Beurteilung gemäß dem Leistungsniveau "Standard" Note "Befriedigend" und "Genügend" | Aufnahmsprüfung |
*Pflichtgegenstände Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache
**Feststellung, dass der/die Schüler/in auf Grund seiner/ihrer sonstigen Leistungen mit großer Wahrscheinlichkeit den Anforderungen der höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten genügen wird (Jahreszeugnisvermerk)
- Polytechnische Schule (9. Schulstufe): erfolgreicher Abschluss
- Mittlere Schule: erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse
- Fachschule: Übertritt in den 2. oder 3. Jahrgang möglich (je nach Fachrichtung der Fachschule)
- Abschluss AHS oder Fachschule: Übertritt in den 3. Jahrgang möglich
Aufnahme von Schülern/innen aus Schulen mit eigenem Organisationsstatut
Bei einem Übertritt von der 8. Schulstufe einer Schule mit eigenem Statut in den I. Jahrgang ist eine Aufnahmsprüfung in Deutsch, Englisch und Mathematik abzulegen. Die näheren Bestimmungen der Durchführung der Aufnahmsprüfungen finden sich in den §§ 15 bis 19 der Aufnahms- und Eignungsprüfungsverordnung, BGBl. Nr. 291/1975 idgF. Gemäß § 16 sind die Aufnahmeprüfungen als schriftliche Prüfung abzulegen, sofern schriftliche Prüfungen mit „Nicht genügend“ beurteilt werden, ist im jeweiligen Prüfungsgebiet eine mündliche Prüfung abzulegen. § 26 besagt, dass die schriftlichen Prüfungen an einem Tag durchzuführen, die mündliche/n Prüfung/en können am Tag der schriftlichen Prüfung oder an dem der schriftlichen Prüfung folgenden Tag stattfinden.
Schulautonome Aufnahmevoraussetzungen
Die Reihung der Aufnahmebewerber erfolgt gemäß den Beschlüssen des Schulgemeinschaftsausschusses vom 17. Mai 2000 und vom 25. Jänner 2006 nach folgenden Reihungskriterien:
Notendurchschnitt der 8. Schulstufe, gebildet aus den Noten der leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände Deutsch, Englisch und Mathematik sowie aus Biologie und Chemie.
Zusätzlich wird bei erfolgreichem Abschluss einer 9. Schulstufe (wenn der Notendurchschnitt besser ist als 8. Schulstufe) der Notendurchschnitt um den Wert 0,3 (=Bonus) verringert.
Anmeldungen
- Voranmeldung ab sofort mit Anmeldebogen und Elternfragebogen
- Vorlage der Schulnachricht (Original) des laufenden Schuljahres (AHS-Unterstufe oder Hauptschule) in den ersten zwei Wochen des Sommersemesters
- Wenn keine Halbjahres-Schulnachricht vorliegt, ist das Schlusszeugnis der zuletzt besuchten Schule vorzulegen
Anmeldeschluß: 07. März 2025
Nähere Auskünfte im Sekretariat, Tel.: +43 2243 37910 direktion@weinobst.at