Anmeldung

Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Schule entschieden haben!

Aufnahmeverfahren

Für das Aufnahmeansuchen ist unser Anmeldebogen zu verwenden und mit den erforderlichen Beilagen an unsere Schule zu senden bzw. im Sekretariat abzugeben, so dass der Antrag spätestens am 2. Freitag (08. März 2024) nach den jeweiligen Semesterferien einlangt.

Notwendige Unterlagen, die bei der Anmeldung vorzulegen sind:

  • Anmeldebogen
  • Schulnachricht der zum Zeitpunkt der Antragstellung besuchten Schule (Original)
  • Jahreszeugnis der 8. Schulstufe (Kopie), wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung eine 9. oder höhere Schulstufe besucht wird
  • Elternfragebogen
  • Geburtsurkunde (Kopie)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie)
  • Meldezettel (Kopie)

Mit dem Antrag auf Aufnahme ist darüber hinaus bekannt zu geben, ob bzw. welche weiteren Schulen allenfalls auch in Betracht gezogen werden.

 

Wichtiger Hinweis: Die Reihung der Aufnahmewerber erfolgt nach den Bestimmungen des § 5 der Aufnahmeverfahrensverordnung und nach den schulautonomen Reihungskriterien.

 

Bis spätestens am 7. Montag nach den Semesterferien erfolgt eine Mitteilung über die Zuweisung eines Schulplatzes.

Ein zugewiesener Schulplatz gilt als verbindlich unter der Bedingung, dass zum Zeitpunkt der Aufnahme die gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen erfüllt werden. Eine Nichtannahme eines zugewiesenen Schulplatzes ist nur aus besonderen Gründen zulässig.

Wegen Platzmangels voraussichtlich abzuweisende Aufnahmewerber werden auf eine Warteliste gesetzt.

Etwaige Nachnominierungen von Aufnahmebewerbern finden nach Maßgabe freier Schulplätze (Abmeldungen bis zum Schuljahresende bzw. nach Abschluss der Wiederholungsprüfungen zu Schulbeginn) statt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Abgabefrist für die Schulerfolgsbestätigung (Vorabschrift des Jahreszeugnisses) der 8. bzw. 9. Schulstufe oder der zuletzt besuchten Schulstufe am Montag, 24.06. 2024, endet.

Die Aufnahmeprüfung findet in der letzten Schulwoche statt und besteht in jedem der drei leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Die schriftliche Prüfung dauert eine Stunde. Die mündliche Prüfung ist nur bei einem negativen schriftlichen Prüfungsergebnis erforderlich.

Sind alle notwendigen Prüfungen bestanden, so wird der Aufnahmebewerber in der Reihung nach den Kriterien des SGA berücksichtigt.

Gemäß § 22 Abs. 1 Datenschutzgesetz werden die Erziehungsberechtigten der Aufnahmebewerber in Kenntnis gesetzt, dass die Daten bei der Schüleraufnahme EDV-mäßig erfasst und an die zuständigen Stellen (BMBWF und BML) übermittelt werden.

Kontakt

Vesna Pipunic, Manuela Schönthaller Direktionssekretariat
Tel.: +43 2243 37910 210
Fax.: +43 2243 26705

Mehr zu diesem Thema

Hier können Sie Ihre Auswahl nach Elementtypen einschränken.