Qualitätsweinrebsorten

Die Qualitätsweinrebsorten werden in der entsprechenden Verordnung zum Weingesetz festgelegt (BGBl. Nr 39/ 2000). Nur die Rebsorten, die hier aufgelistet sind, erlauben die Bezeichnung eines Weines als Qualitätswein. Diese Sorten dürfen namentlich auf dem Etikett angeführt werden.

In Österreich sind zur Zeit 40 Sorten als Qualitätsweinrebsorten zugelassen. Dabei entfallen 14 auf Rotwein- und 26 auf Weißweinrebsorten. Der überwiegende Teil des österreichischen Weinbaus beruht auf diesen Sorten.