Allgemeine Geschäftsbedingungen des Fotoservices

Das Fotoservice der HBLA und BA für Wein- und Obstbau (HBLAWO) bietet eine Bild-Dokumentation zu den Tätigkeitsbereichen der Institution.

Sämtliche Fotos werden als Downloads angeboten. Eine Registrierung des Nutzers ist nicht erforderlich.
Mit dem Foto-Download verpflichtet sich der Nutzer durch Anklicken der Einverständniserklärung zur Einhaltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen des HBLAWO-Fotoservice.

1. Allgemeines


1.1. In sämtlichen Fällen der Nutzung – kommerziell oder nicht kommerziell – ist eine Quellenangabe verpflichtend vorzunehmen. Siehe Punkt 4.2.

1.2. Im Rahmen der nicht kommerziellen Nutzung stehen sämtliche Fotos kostenlos zur Verfügung.

1.3. Für die redaktionelle Verwendung / Pressearbeit (Print- und elektronische Medien) ist die Nutzung kostenlos.

1.4. Für kommerzielle Nutzung (z.B. Werbung, Bildbände, Unterrichts- und Lehrmaterialien) stehen die Fotos zum Teil kostenfrei, zum Teil kostenpflichtig zur Verfügung. Mehr dazu unter Punkt 3.

 

2. Umfang der Werknutzungsbewilligung


2.1. Heruntergeladene Fotos, elektronisch übermitteltes Bildmaterial, allfällig gelieferte Originale oder Duplikate bleiben stets Eigentum des Urhebers. Es wird ausschließlich im Sinne des Urheberrechts vorübergehend zu der vereinbarten Nutzungsart zur Verfügung gestellt. Der Urheber jedes einzelnen Bildes ist beim Bild ersichtlich gemacht, es ist entweder die HBLAWO, eine andere Institution bzw. ein Fotograf.

2.2. Im Falle der kostenfreien Werknutzungsbewilligung ist die Frist für das Zur-Verfügung-Stellen zur vereinbaren Nutzungsart unbeschränkt.

2.3. Bilddaten und Bilder, an denen der Besteller vereinbarungsgemäß ein Nutzungsrecht durch Zahlung eines Nutzungshonorars erworben hat, sind nach Ablauf des vertraglich vereinbarten Nutzungszeitraums – auch bei Nichtnutzung –, gerechnet vom Datum der Nutzungsbewilligung, aus den elektronischen Speichersystemen zu löschen.

2.4. Sämtliche urheberrechtlichen Verwertungsrechte aus der HBLAWO-Bilddatenbank („Fotoservice“) liegen bei der HBLA und BA . An alle Kunden, die Bildmaterial vom HBLAWO-Online-Fotoservice beziehen, wird von der HBLAWO, der jeweils genannten Institution oder dem angegebenen Fotografen eine beschränkte, nur an diesen einen Einsatzzweck gebundene, einmalige Werknutzungsbewilligung gemäß § 24 Urheberrechtsgesetz erteilt.

2.5. Die Erteilung der Nutzungsbewilligung gilt ausschließlich an denjenigen ausgestellt, der das Foto heruntergeladen hat.

2.6. Die mehrmalige Nutzung, Duplizierung, Herstellung von Internegativen, Reproduktionen, Vergrößerungen und elektronische Speicherung von Bilddaten für Archivzwecke des Kunden sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Sonderfälle bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Urhebers.

2.7. Der Nutzer ist verpflichtet, der HBLA und BA für Wein- und Obstbau jederzeit Auskunft zu erteilen, ob und in welchem Umfang er ohne Genehmigung des Urhebers Bildmaterial dupliziert, sonstige Vorlagen für eigene Archivzwecke gefertigt oder digitale Daten aus der Bilddatenbank gespeichert hat.

2.8. Durch die Leistung von Schadenersatz und/oder die Zahlung sonstiger Kosten und Gebühren, welche nach diesen Bedingungen verrechnet werden, erwirbt der Nutzer weder Eigentums- noch über die Nutzungsbewilligung hinausgehende Nutzungsrechte am Bildmaterial des Urhebers.

 

3. Nutzungsentgelt (bei kommerzieller Verwendung)

3.1. Im Falle einer kommerziellen Nutzung (z.B. Werbekampagne, Bildband, Unterrichts- und Lehrmaterialien) ist das Nutzungsentgelt individuell zu vereinbaren. Im Falle einer nichtkommerziellen bzw. redaktionellen Nutzung ist die Verwendung honorarfrei.

3.2. Das Nutzungsentgelt ist im Falle einer kommerziellen Nutzung mit dem Download fällig und zahlbar. Dies unabhängig von einer tatsächlichen Veröffentlichung

3.3. Das zu entrichtende Honorar für die Bildnutzungsrechte ist der HBLA und BA als Rechteinhaber (Preis nach Anfrage) unter Angabe der jeweiligen Bildnummer anzuweisen.

3.4. Das mit dem Bildrechteinhaber vereinbarte Nutzungsentgelte ist spätestens einen Monat nach der vom Nutzer bekundeten Verwendungsabsicht zur Zahlung fällig, auch wenn die Veröffentlichung oder sonstige Nutzung bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgte.

 

4. Verwendung und Bearbeiten von Bildmaterial

4.1. Jede Nutzung unterliegt dem österreichischen Urheberrecht. Die Angabe der Bildquelle wie z.B. HBLAWO und gegebenenfalls die jeweilige Institution  ist gemäß § 13 UrhG (Fotografen- und Urhebervermerk) in jedem Fall verpflichtend. Dies muss in einer Weise geschehen, die keinen Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild zulässt. Sammelbildnachweise sind nur zulässig, wenn sie diese Kriterien zweifelsfrei erfüllen.

4.2. Bei jeder Veröffentlichung ist die in der HBLAWO-Fotodatenbank beim betreffenden Bild angeführte Quelle und mittels Schrägstrich nachgesetzt der Name des jeweiligen Fotografen zu nennen. Beispiele für den Bildnachweis:
Foto: HBLAWO /Robert Strasser

4.3. Dies gilt auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder jeden anderen auch elektronischen Medien, soweit keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde.

4.4. Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

4.5. Tendenzfremde Verwendung und Verfälschung in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Verwender schadenersatzpflichtig.

4.6. Der Verwender hat die HBLAWO bzw. den Urheber von aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.

 

5. Nutzungsbeschränkungen

5.1. Es ist generell verboten, das Bildmaterial für die Bewerbung anderer Staaten als Österreich einzusetzen.

5.2. Die Verwendung des Bildmaterials zum Nachteil des Ansehens der österreichischen Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie der Spanischen Hofreitschule und der Österreichischen Bundesgärten wird von der HBLAWO ausdrücklich untersagt.

5.3. Wird ein bebildertes Objekt (wie z.B. ein Buch, ein DVD-Cover, Rollup, Poster etc.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist die HBLAWO über den neuen Verwendungszweck zu informieren.

5.4. Die HBLAWO ist berechtigt, eine bereits erteilte Werknutzungsbewilligung jederzeit aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu entziehen. Als wichtiger Grund gelten die Nichteinhaltung der Geschäfts- und/oder Bestellbedingungen, insbesondere ein bestimmungswidriges Verwenden des Bildmaterials in den oben angeführten Fällen oder die Nichteinhaltung der vorgegebenen Zahlungsziele gegenüber der HBLAWO, bzw. der jeweils angegebenen Institution bzw. dem ausgewiesenen Fotografen.

5.5. Der Entzug der Werknutzungsbewilligung erfolgt auf geeignetem Weg, in der Regel mittels schriftlicher Mitteilung der HBLAWO bzw. des jeweiligen angegebenen Rechteinhabers an den Bildbesteller bzw. der jeweiligen Person oder Firma, die das Bild zu nutzen plant.

 

6. Haftung und Gewährleistung

6.1. Die Haftung und Gewährleistung der HBLAWO beschränkt sich auf den Bestand und die Übertragung der Werknutzungsbewilligung am heruntergeladenen Bildmaterial. Eine weitergehende Haftung und Gewährleistung wird ausgeschlossen.

6.2. Wird die HBLAWO durch eine vereinbarungswidrige Nutzung des Bildmaterials in ihren Rechten an diesem Bildmaterial verletzt, kann der Nutzer (Kunde) nach den Bestimmungen des Urheberrechts auf Unterlassung, Beseitigung und Urteilsveröffentlichung gerichtlich belangt werden. Sinngemäßes gilt für von der HBLAWO verschiedene Rechteinhaber.
6.3. Eine Haftung der HBLAWO gegenüber dem Nutzer für Schäden, welche aus dem Entzug der Werknutzungsbewilligung entstehen, ist ausgeschlossen.

 

7. Datenschutz

7.1. Der Nutzer wird hiermit davon informiert, dass der Anbieter folgende Daten in den Zugrifflogs speichert:

* IP-Adresse
* Datum und Uhrzeit des Zugriffs
* Abgerufener Inhalt
* Betriebssystem
* Browser

* Referrer URL (die zuvor besuchte Seite)

7.2. Die bekanntgegebenen Daten werden nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes in seiner jeweiligen gültigen Fassung streng vertraulich behandelt.

 

8. Gerichtsstand

8.1. Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für alle Vertragspartner, soweit dies zulässig ist, Wien.

8.2. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt österreichisches Recht, soweit nichts anderes vereinbart ist.

8.3. Sollte eine Bestimmung dieser Liefer- und Geschäftsbedingungen nichtig sein, so ist die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht betroffen.

 

9. Kontakt

Bei allen Fragen und/oder weiterem Informationsbedarf bitten wir Sie, sich an die HBLAWO, Abteilung Öffentlichkeitsarbeit. Die Mail-Adresse lautet: HBLA-PR@weinobst.at